Internetrecht

Dienstag 22. September 2009 von admin

Das Internetrecht bezeichnet nicht ein einziges Rechtsgebiet.

Das Internet ist ein Medium, welches viele verschiedene rechtliche Aspekte betrifft. Zudem sind Rechtsfragen des Internets häufig auch eng mit technischen Fragen verknüpft, ohne deren Verständnis die rechtlichen Zusammenhänge nicht ausreichend beleuchtet werden können.

Im Internet werden aber besonders häufig Fragen aus den Rechtsgebieten des Wettbewerbsrechts, des Markenrechts oder des Urheberrechts relevant.

Aufgrund der Beschaffenheit des Mediums Internet werden Markenrechte oder Urheberrechte verletzt, es kommt zu Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.

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Rechtsgebiete

Dienstag 22. September 2009 von admin

Meine Kanzlei hat  eine zivilrechtliche Ausrichtung

Außerdem werden im Schwerpunkt Angelegenheiten bearbeitet, die mit dem Internet in Verbindung stehen. Dies betrifft besonders auch den Bereich des gewerblichen Rechtschutzes mit den Teilgebieten Wettbewerbsrecht, Markenrecht und auch das Urheberrecht.

Das bedeutet aber nicht, dass andere Rechtsgebiete nicht bearbeitet werden. Eine Spzialisierung ist gut und notwendig. Viele Sachverhalte haben aber verschiedene Auswirkungen auf mehrere Rechtsgebiete und können nicht angemessen bearbeitet werden, wenn nicht alle betroffenen Rechtsgebiete ausreichend Berücksichtigung finden.

Daher ist es immer wichtig, einen Gesamtüberblick zu behalten und alle betroffenen Problembereiche zu beachten. Dies betrifft natürlich auch wirtschaftliche Konsequenzen rechtlicher Entscheidungen und die strategische Planung des Vorgehens um die angestrebten Ziele zu erreichen.

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