Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz und der Förderunge eines freien und fairen Wettbewerbs zwischen den Marktteilnehmern. Es soll verhindern, dass sich einzelne Marktteilnehmer durch unfaires Vorgehen oder sogar Verstäße gegen geltendes Recht unlautere Wettbewerbsvorteile verschaffen. Das Schutzgut des Wettbewerbsrechts ist der freie und faire Wettbewerb.